an den Endnutzer unter Nutzung der Infrastruktur des innerbibliothekarischen Leihverkehrs



Idee

Grundsätzlich erlaubt das Urheberrechtsgesetz, dass Kopien elektronisch an Endnutzer:innen im Rahmen des Leihverkehrs ausgeliefert werden. Da der Gesamtvertrag zum Kopienversand im innerbibliothekarischen Leihverkehr allerdings keine elektronischen Direktlieferungen von Kopien an Endnutzer:innen vorsieht, haben die Verbünde gemeinsam mit der VG Wort ein Verfahren entwickelt, um die Möglichkeit der elektronischen Weiterleitung an Endnutzer:innen zu schaffen und angemessen zu vergüten. Das Verfahren nutzt dabei die bereits bestehende Infrastruktur der Fernleihe.

Die Verhandlungen erfolgten zwischen Vertretern der AG Leihverkehr und der VG Wort.  Das Ergebnis ist ein ausgehandeltes Formular mit dem Titel "Anmeldung bei der Verwertungsgesellschaft WORT (VG WORT) zur elektronischen Direktlieferung von Kopien an den Endnutzer unter Nutzung der Infrastruktur des innerbibliothekarischen Leihverkehrs".

Inhalt

Vertrag

  • Jede Bibliothek schließt einen Vertrag mit der VG Wort ab, dass sie an dem Verfahren zur elektronischen Direktlieferung im Rahmen der Fernleihe teilnimmt.
  • Der Vertrag wird über die Verbundzentralen verwaltet. Diese leiten die Anmeldung an die VG Wort weiter.
  • Vertragsvorlage zur Anmeldung_Direktlieferung im Leihverkehr.docx zum Herunterladen. Der Vertrag muss unterschrieben und per Post an die Verbundzentrale gesendet werden. Zur Fristwahrung kann vorab ein Scan per Email an die Verbundzentrale geschickt werden: fl-admin@hebis.de 

Rahmenbedingungen

  • Ein- und Austritt jeweils mit 14 Tagen Vorlauf zum Monatsbeginn möglich
  • Beginn ab 2024, Start hebis ab 1.2.24
  • Kosten pro ausgelieferter Bestellung: aktuell 3,27 EUR ( zzgl. Steuern) → also eigentlich 3,50 EUR. Zugrundegelegt wird hier die einheitliche Vergütung für die "Nutzergruppe 1" des Tarifes "Kopiendirektversand".
  • Wenn eine Bibliothek eine Kopiebestellung auf Papier erhält und diese an der Theke zum Abholen bereitlegt, werden keine erhöhten Kosten fällig. 
  • Bibliotheken, die nicht teilnehmen, erhalten weiterhin Bestellungen elektronisch, die sie nur ausgedruckt an den Nutzer weitergeben dürfen.

  • (warning) Kopiebestellungen die von der nehmenden Bibliothek per Post an den Endnutzer versendet werden, gelten ebenfalls als direkte Lieferung an den Nutzer und müssen mit den zusätzlichen Kosten abgerechnet werden. Ausnahmen sind Campuslieferdienste (eigener Vertrag) und Hauspost.

  • Die VZ liefert halbjährlich Listen mit allen Kopiebestellungen an den KOBV, der die Listen aggregiert und an die VG Wort weiterleitet. Die Bibliotheken erhalten eine Kopie der Liste und die Möglichkeit der Reklamation. 
  • Die VG Wort rechnet anhand dieser Listen mit den Bibliotheken ab, wenn es sich um direkte Lieferungen an den Endnutzer handelt, bzw. mit den Ländern über die KMK für regulär ausgelieferte Bestellungen.

Technische Umsetzung

  • Es erfolgt eine Emailbenachrichtigung mit Downloadlink zum Aufsatz an die Bibliothek, die diese an die Endnutzer:in weiterleitet (wie auch während der Ausnahmeregelung während der Pandemie).
    Vorteil: Die Bibliothek behält den Überblick, welche Bestellungen direkt ausgeliefert wurden und erste Reklamation von Seiten der Nutzer:innen gehen an die Bibliothek. Außerdem ist die Gefahr geringer, dass die Email als Spam interpretiert wird.
  • Die Links zu den Aufsätzen werden 30 Tage vorrätig gehalten. Sollte der Aufsatz in diesem Zeitraum nicht gedownloadet worden sein, kann die Bibliothek bei der VZ um Verlängerung des Zugangs bitten, da der Zugriff für die VZ auch länger möglich ist.
  • Erhobene Mehrkosten an Nutzer:innen für Ausdrucke über einer bestimmten Seitenzahl fallen bei künftiger elektronischer Lieferung weg. 


Abrechnung

  • die Verbundzentralen erstellen halbjährlich Listen mit den ausgelieferten Kopiebestellungen ( jeweils zum 1.1. und 30.6. eines Jahres)
  • Die Listen enthalten folgende Informationen einer Bestellung:

    period:       Abrechnungszeitraum (Jahr-Halbjahr)
    consortium:   hebis
    consortid:    A-Nummer
    isil:         ISIL der bestellenden Bibliothek
    localid:      A-Nummer
    delivery:     E (falls elektronisch an Nutzer:in geliefert)
                  P (falls konventionell an Nutzer:in geliefert) 
    title:        Titel
    author:       Verfasser
    publisher:    Herausgeber / Verlag
    issn:         ISSN
    isbn:         ISBN
    year:         Erscheinungsjahr
    pages:        Seitenangaben 
  • Die Bibliotheken erhalten von der VZ einen Auszug dieser Liste (vermutlich als CSV/Excel), um einen Überblick über ihre bestellten Aufsätze zu bekommen.
  • Diese Auszüge werden im internen Fernleih-Bereich unter Elektronische Lieferung von Kopien nach Bibliotheken getrennt abgelegt und die teilnehmenden Bibliotheken per Email darüber informiert. 
  • Mögliche Reklamationen erfolgen per Email an fl-admin@hebis.de unter Angabe der A-Nr. und des Grundes der Reklamation (z.B. Bestellung wurde nicht elektronisch weitergeleitet, Bestellung nie angekommen, Nutzer hat keine Emailadresse, Artikel gemeinfrei, da Todesjahr des Urhebers bekannt). 
  • Die VG Wort stellt die Zusatzkosten den teilnehmenden Bibliotheken (halbjährlich) in Rechnung.

    Stand Januar 2024: Die VG WORT kann vorerst aufgrund einer Datenbankumstellung standardmäßig keine Abrechnungen im XRechnungs-Format technisch umsetzen. Technische Anpassungen in diese Richtung sind aber zukünftig geplant. Teilnehmenden Bibliotheken, die eine Abrechnung in XRechnung zwingend benötigen, können sich direkt mit der VG Wort in Verbindung setzen (unter: kopienversand@vgwort.de) . Die VG Wort würde dann irgendwie versuchen, diese Art der Rechnungsstellung zu bewerkstelligen; aber erst ab einem Rechnungsbetrag von 1000.- Euro netto.

  • Da es keinen pauschalen Rabatt für gemeinfreie Werke gibt, werden alle Bestellungen mit Erscheinungsjahr vor 1900 aus der Abrechnungsliste rausgefiltert.


Fristen

Die Datenerhebung erfolgt jeweils zum 1. Januar bzw. 30. Juni eines Jahres. Fristen und Termine für die Kontrolle der Listen und Reklamationen werden rechtzeitig bekanntgegeben.

Beispielfälle

Hier wird beschrieben, auf welchem Weg eine Kopie in der Bibliothek ankommt, wie sie dann an den Nutzer ausgehändigt wird und in welcher Form das dann abgerechnet wird.  Die Beispiele werden unterschieden zwischen Bibliotheken, die an der elektronische Direktlieferung teilnehmen bzw. nicht teilnehmen.

(lightbulb) Da bei einigen Fälle nicht geklärt ist, wie damit umzugehen ist, sind diese hier in kursiver Schrift dargestellt. Die Tabelle wird, so bald die zugehörigen Informationen vorliegen, aktualisiert.


Lieferweg zw. BibliothekenAushändigung an NutzerKosten im Rahmen der Direktlieferung

Bemerkung

bekommt Kopie als Papierausdruck zugesendetlegt Kopie zum Abholen auskeine Zusatzkosten
bekommt Kopie als Papierausdruck zugesendetsendet Kopie per Post an Nutzer:inZusatzkosten 

von VZ nicht überprüfbar

bekommt Kopie als Papierausdruck zugesendetscannt und liefert elektronisch an NutzerZusatzkosten 

von VZ nicht überprüfbar

bekommt Kopie als Downloadlink zugesendetliefert elektronisch an Nutzer:inZusatzkosten Standardfall
bekommt Kopie als Downloadlink zugesendetsendet Kopie per Post an Nutzer:inZusatzkosten 
bekommt Kopie als Downloadlink zugesendetdruckt Aufsatz aus und legt Kopie zum Abholen aus, z.B. weil Nutzer:in keine Email hatZusatzkosten, weil angemeldetReklamationsfall
bekommt Kopie als Email zugesendetdruckt Aufsatz aus und legt Kopie zum Abholen auskeine Zusatzkostenvon VZ nicht überprüfbar
bekommt Kopie als Email zugesendetdruckt Aufsatz aus und sendet per Post an Nutzer:inkeine Zusatzkosten, wenn Artikel frei zugänglich

von VZ nicht überprüfbar, 

wenn Artikel nicht frei zugänglich, nicht erlaubt *

bekommt Kopie als Email zugesendetleitet Email an Nutzer:in weiterkeine Zusatzkosten, wenn Artikel frei zugänglich

von VZ nicht überprüfbar, 

wenn Artikel nicht frei zugänglich, nicht erlaubt *

bekommt Link zum Aufsatz als Email zugesendetdruckt Aufsatz aus und legt Kopie zum Abholen auskeine Zusatzkosten 
bekommt Link zum Aufsatz als Email zugesendetdruckt Aufsatz aus und sendet per Post an Nutzerkeine Zusatzkosten, wenn Artikel frei zugänglich

von VZ nicht überprüfbar,

wenn Artikel nicht frei zugänglich, nicht erlaubt *

bekommt Link zum Aufsatz als Email zugesendetleitet Link per Email an Nutzer weiterkeine Zusatzkosten, wenn Artikel frei zugänglich

von VZ nicht überprüfbar,

wenn Artikel nicht frei zugänglich, nicht erlaubt *

* Problem: Wenn der Artikel nicht frei zugänglich ist, kann er zwar elektronisch an die Endnutzer:in weitergeleitet werden und es werden die erhöhten Kosten fällig. Das läuft aber an der Verrechnung über die VZ vorbei, da die Auslieferung nicht über den Verteilserver erfolgte, und ist somit nicht überprüfbar.


Lieferweg zw. BibliothekenAuslieferungsform an NutzerKosten im Rahmen der DirektlieferungBemerkung
bekommt Kopie als Papierausdruck zugesendetlegt Kopie zum Abholen auskeine ZusatzkostenStandardfall
bekommt Kopie als Papierausdruck zugesendetsendet Kopie per Post an NutzerZusatzkosten 

von VZ nicht überprüfbar, Eigenverantwortung der Bibliothek ???

bekommt Kopie als Papierausdruck zugesendetscannt und liefert elektronisch an Nutzer

nicht erlaubt

bekommt Kopie als Downloadlink zugesendetdruckt Aufsatz aus und legt Kopie zum Abholen auskeine Zusatzkosten

Standardfall

bekommt Kopie als Downloadlink zugesendetliefert elektronisch an Nutzer

nicht erlaubt

bekommt Kopie als Downloadlink zugesendetsendet Kopie per Post an Nutzer

nicht erlaubt

bekommt Kopie als Email zugesendetdruckt Aufsatz aus und legt Kopie zum Abholen auskeine Zusatzkosten

 

bekommt Kopie als Email zugesendetdruckt Aufsatz aus und sendet per Post an Nutzerkeine Zusatzkosten, wenn Artikel frei zugänglich

wenn Artikel nicht frei zugänglich, nicht erlaubt

bekommt Kopie als Email zugesendetleitet Email an Nutzer weiterkeine Zusatzkosten, wenn Artikel frei zugänglich

wenn Artikel nicht frei zugänglich, nicht erlaubt

bekommt Link zum Aufsatz als Email zugesendetdruckt Aufsatz aus und legt Kopie zum Abholen auskeine Zusatzkosten
bekommt Link zum Aufsatz als Email zugesendetdruckt Aufsatz aus und sendet per Post an Nutzerkeine Zusatzkosten, wenn Artikel frei zugänglich

wenn Artikel nicht frei zugänglich, nicht erlaubt

bekommt Link zum Aufsatz als Email zugesendetleitet Link per Email an Nutzer weiterkeine Zusatzkosten, wenn Artikel frei zugänglich

wenn Artikel nicht frei zugänglich, nicht erlaubt

Fragen und Antworten

FAQ zur „elektronischen Direktlieferung von Kopien an den Endnutzer unter Nutzung der Infrastruktur des innerbibliothekarischen Leihverkehrs“ („Direktlieferung im Leihverkehr“)


Es ist die lange gewünschte Möglichkeit des elektronischen Versands von Kopien an Endnutzer im Rahmen der Fernleihe! Bereits mit der Novelle des Urheberrechts 2018 wurde die rechtliche Möglichkeit geschaffen, Kopien im Rahmen des Leihverkehrs auch elektronisch an Endnutzer auszuliefern; der maßgebliche Gesamtvertrag zum Kopienversand im innerbibliothekarischen Leihverkehr vom Dezember 2018 / Januar 2019 sieht aber keine elektronische Direktlieferung von Kopien an Endnutzer vor, sondern vielmehr eine Aushändigung von körperlichen Werkexemplaren (ggf. nach Ausdruck) in den Räumen der Bibliothek (vgl. https://www.vgwort.de/fileadmin/vg-wort/pdf/dokumente/Gesamtvertraege/Bund_und_Laender/Gesamtvertrag__60e_Abs.5.pdf)

Für eine elektronische Direktlieferung an den Endnutzer gilt demgegenüber grundsätzlich der von den Verwertungsgesellschaften aufgestellte Tarif zur Regelung der Vergütung für den sog. „Kopiendirektversand“ (aktuell idF vom 19.12.2018)

(https://www.vgwort.de/fileadmin/vg-wort/pdf/dokumente/Tarif-Uebersicht/Tarif_Kopienversand_auf_Bestellung.pdf) .

In den letzten Monaten konnten die Verwertungsgesellschaften und die Bibliotheksverbünde gemeinsam ein Verfahren entwickeln, mit dem interessierten Bibliotheken eine elektronische Direktlieferung an den Endnutzer bei gleichzeitiger Nutzung der Infrastruktur des innerbibliothekarischen Leihverkehrs ermöglicht wird: ab 01.01.2024 ist  eine elektronische Lieferung von Kopien an Endnutzer durch die jeweils nehmende Bibliothek im Rahmen der Fernleihe möglich, sofern diese Bibliothek dafür die Tantieme-Kosten gemäß Tarif „Kopiendirektversand“ trägt. Hierbei kommt für sämtliche Lieferungen einheitlich die Vergütung für die sog. „Nutzergruppe 1“ – d.h. € 3,27 zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer (derzeit 7%) – zur Anwendung.

Nein, die Kopienfernleihe, bei der den Nutzenden Papierkopien in der Bibliothek bereitgestellt werden, bleibt weiter zu den bisherigen Bedingungen des Gesamtvertrags vom Dezember 2018 / Januar 2019 bestehen.

Die Kosten für dieses Verfahren zahlen die Länder und der Bund. Für eine erledigte Kopienlieferung wird einheitlich die Vergütung von € 1,87 zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer (z.Z. 7%) gezahlt.

Der neue Service ist eine zusätzliche Möglichkeit, für die sich nehmende Bibliotheken entscheiden können. Es ist rechtlich eine Direktlieferung der nehmenden Bibliothek an ihre Nutzenden, die mit der VG Wort nach dem entsprechenden Tarif abgerechnet wird. Wenn eine nehmende Bibliothek sich nicht dafür entscheidet und sich nicht ausdrücklich für diese Option anmeldet, bleibt es für sie bei der bisherigen Kopienfernleihe.

Hinweis: Aus abrechnungstechnischen Gründen kann eine Bibliothek nicht parallel zeitgleich beide Services anbieten, sondern muss sich für einen Zeitraum für jeweils eine Form entscheiden – also entweder Kopienfernleihe oder elektronische Direktlieferung.  

Für eine Teilnahme muss sich die Bibliothek bei der VG Wort anmelden. Weil das Verfahren unter Nutzung der Infrastruktur der Fernleihe stattfindet und von den Verbundzentralen entsprechend technisch unterstützt wird, erfolgt die Anmeldung in der Praxis über die zuständigen Verbund­zentralen. Das aktuelle Anmeldeformular finden Sie hier auf dieser Seite unter dem Punkt "Vertrag". Das Formular wird anschließend von den Verbundzentralen an die VG Wort weitergeleitet.

Die Anmeldung zur Teilnahme muss mit mindestens 14 Tagen Vorlauf zu jedem 1. eines Monats erfolgen. Für eine Teilnahme zum 01.02.2024 muss die Anmeldung bis spätestens 18.01.2024 erfolgen.

Eine Abmeldung ist mit einem Vorlauf von 14 Tagen jederzeit möglich. Die Abmeldung muss gegenüber der jeweiligen Verbundzentrale in Textform erfolgen. Mit Wirksamwerden der Abmeldung geltend dann wieder die Regelungen des Gesamtvertrags zum Kopienversand im innerbibliothekarischen Leihverkehr.

Die gegenüber der VG Wort zu bezahlende Vergütung im Modell „elektronische Direktlieferung von Kopien an den Endnutzer unter Nutzung der Infrastruktur des innerbibliothekarischen Leihverkehrs“ richtet sich nach dem Tarif „Kopiendirektversand“ in der jeweils aktuellen Fassung. Hierbei kommt einheitlich die Vergütung für die „Nutzergruppe 1“ zur Anwendung. Gegenwärtig beträgt diese 3,27 EUR zzgl. jeweils geltenden Umsatzsteuer (aktuell 7 %) pro Bestellung.

Anders als bei der bisherigen Kopienfernleihe ist diese Vergütung unmittelbar von der nehmenden Bibliothek zu tragen.

Hinweis: Diese Vergütung, die an die Verwertungsgesellschaften zu entrichten ist, hat nichts zu tun mit den von den Bibliotheken zu entrichtenden Kosten zur Verrechnung zwischen nehmender und gebender Bibliothek gemäß Leihverkehrsordnung (LVO) in Höhe von 1,50 Euro! Diese bleiben bestehen und werden wie bisher über die Verbundzentralen verrechnet.

Die Abrechnung mit der VG Wort erfolgt halbjährlich. Dafür werden von den Verbundzentralen die Lieferdaten für die Abrechnung direkt über den KOBV an die VG Wort übermittelt. Die VG Wort erstellt auf dieser Basis dann individuell für jede teilnehmende Bibliothek eine Rechnung, welche sie der Bibliothek direkt zukommen lässt.

Die technische Umsetzung obliegt den jeweiligen Verbundzentralen in Absprache mit den zugehörigen Bibliotheken. Teilnehmende Bibliotheken des hebis-Verbundes erhalten pro Kopiebestellung eine Email, die bereits an die Nutzer:in gerichtet ist, mit Download-Link zum Aufsatz, sowie die Emailadresse der Besteller:in, an die sie die Bestellung dann weiterleiten kann.

Doch; es besteht die Möglichkeit die Dokumente in der nehmenden Bibliothek auszudrucken und persönlich oder auch per Brief auszugeben. Im Fall eines Postversandes fällt auch hier die Vergütung der Direktlieferung im Leihverkehr an.

Es ist nichts zu beachten; das bisherige Verfahren des Kopienversands im innerbibliothekarischen Leihverkehr bleibt unverändert bestehen. Auch die bisherigen Abrechnungsmodalitäten bleiben unverändert.

Bibliotheken, die ihre Aufsätze nicht über den Print-Client empfangen, sondern ebenfalls als Email mit Download-Link bekommen, müssen den Aufsatz selber ausdrucken und als Papierkopie bereitstellen. Die Email richtet sich im Text an die Bibliothek und weist explizit auf die Verpflichtung zum Ausdrucken hin.

Ja, denn für gebende Bibliothek ändert sich mit dem neuen Verfahren nichts. Auch das grundsätzliche technische Verfahren der Übermittlung der Fernleihkopien von der gebenden Bibliothek bleibt gleich. Einzig die Ausgabe an den Endnutzer und die Abrechnung sind bei der nehmenden Bibliothek unterschiedlich. D.h. der Leihverkehr zwischen den Teilnehmern der beiden Servicemodelle ist sichergestellt.


Dokumente und Vortragsfolien

hebis Informationsveranstaltung vom 10.1.24: elektronische_direktlieferung_2024.pdf

2024-08-29_Handreichung Kopienversand_final.pdf der Rechtskommission des Deutschen Bibliotheksverbandes

Folien zum Webinar vom 26.9.24: 2024_dbv-Webinar_Lieferung aus digitalen Inhalten_v3.pdf


Teilnehmende Bibliotheken

ELN

ISIL

Name der Bibliothek

Eintrittsdatum

direct_from

Austrittsdatum

direct-till

Bemerkung

5050
hebis-Verbundzentrale1.12.2331.12.30
0017DE-17TU Darmstadt, Universitäts- und Landesbibliothek1.2.2431.12.30
0034DE-34-...UB Kassel1.2.2431.12.30inkl. aller Teilbibliotheken
0026DE-26UB Gießen1.2.2431.12.30
0030DE-30UB Frankfurt1.2.2431.12.30
0077DE-77UB Mainz1.2.2431.12.30getrennte Abrechnungen für 77 (inkl. 77/5, 77/6) und 77/19
0066DE-66HLB Fulda1.2.2431.12.30inkl. 66/100
0004DE-4UB Marburg1.2.2431.12.30inkl. aller Teilbibliotheken
0036DE-36Wiss. Stadtbibliothek Mainz1.2.2431.12.30
0383DE-383Stadtbücherei Erbach1.2.2431.12.30
0077/0019DE-Mz-19Universität Mainz, Bereichsbibliothek Translations-, Sprach- und Kulturwissenschaft1.2.2431.12.30
1099DE-1099Stadtbibliothek Bruchköbel1.3.2431.12.30
7560DE-2083HS Geisenheim1.4.2431.12.30
2255DE-2255Hochschule der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung1.5.2431.12.30
1053DE-1053HS Mainz1.5.2431.12.30inkl. der Unterabteilungen 1053/1 und 1053/2
0297DE-297Medienzentrum Hersfeld-Rotenburg1.7.2431.12.30
0946DE-946Bibliothek der Frankfurt University of Applied S ciences1.8.2431.12.30
0043/100DE-43HLBRheinMain, Wiesbaden1.9.2431.12.30inkl. aller Teilbibliotheken
1054DE-1054Stadtbücherei Alsfeld1.10.2431.12.30


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