Jede der fünf hessischen Pflichtbibliotheken deckt eine bestimmte Region ab und sammelt die Publikationen der dort ansässigen Verlage bzw. Herausgeber/Selbstverleger. Die regionalen Zuständigkeiten hat das zuständige hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst in der Verordnung über die Pflichtablieferung festgelegt (s. Hinweis rechts).

Hat ein Verlag oder Herausgeber/Selbstverleger mehrere Sitze, ist der erste im Impressum genannte Ort entscheidend. Über die regionale Aufteilung informiert auch eine Karte auf der Eingangsseite des E-Pflicht-Portals.

Wenn Sie unsicher sind, welche die für Sie zuständige Pflichtbibliothek ist, oder andere Fragen zu den Zuständigkeiten haben, kontaktieren Sie die Ansprechpartner/innen in den Bibliotheken. Am schnellsten erreichen Sie die Bearbeiter/innen durch eine E-Mail an eine der folgenden Adressen:


Universitäts- und Landesbibliothek (ULB) Darmstadt:
epflicht@ulb.tu-darmstadt.de

Universitätsbibliothek (UB) Johann Christian Senckenberg Frankfurt:
ablieferung-epflicht@ub.uni-frankfurt.de

Hochschul- und Landesbibliothek (HLB) Fulda:
ablieferung-epflicht@hlb.hs-fulda.de

Universitätsbibliothek (UB) Kassel - Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek:
ablieferung-epflicht@bibliothek.uni-kassel.de

Hochschul- und Landesbibliothek (HLB) RheinMain Wiesbaden:
epflicht-hlb@hs-rm.de

Abb.: Zuständigkeiten der ULB Darmstadt

Aus: Verordnung über die Pflichtablieferung von Medienwerken vom 14.8.2017






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