Jede der fünf hessischen Pflichtbibliotheken deckt eine bestimmte Region ab und sammelt die Publikationen der dort ansässigen Verlage bzw. Herausgeber/Selbstverleger. Die regionalen Zuständigkeiten hat das zuständige hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst in der Verordnung über die Pflichtablieferung festgelegt (s. Hinweis rechts).
Hat ein Verlag oder Herausgeber/Selbstverleger mehrere Sitze, ist der erste im Impressum genannte Ort entscheidend. Über die regionale Aufteilung informiert auch eine Karte auf der Eingangsseite des E-Pflicht-Portals.
Wenn Sie unsicher sind, welche die für Sie zuständige Pflichtbibliothek ist, oder andere Fragen zu den Zuständigkeiten haben, kontaktieren Sie die Ansprechpartner/innen in den Bibliotheken. Am schnellsten erreichen Sie die Bearbeiter/innen durch eine E-Mail an eine der folgenden Adressen:
Universitäts- und Landesbibliothek (ULB) Darmstadt:
epflicht@ulb.tu-darmstadt.de
Universitätsbibliothek (UB) Johann Christian Senckenberg Frankfurt:
ablieferung-epflicht@ub.uni-frankfurt.de
Hochschul- und Landesbibliothek (HLB) Fulda:
ablieferung-epflicht@hlb.hs-fulda.de
Universitätsbibliothek (UB) Kassel - Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek:
ablieferung-epflicht@bibliothek.uni-kassel.de
Hochschul- und Landesbibliothek (HLB) RheinMain Wiesbaden:
epflicht-hlb@hs-rm.de
Abb.: Zuständigkeiten der ULB Darmstadt


